Pauschalierung von Sachzuwendungen: Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung
Bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer kann das Unternehmen die Einkommensteuer pauschal mit 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster haben nun zu einigen Zweifelsfragen Stellung genommen. Interessant sind dabei insbesondere die Ausführungen zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts. Vorab ist festzuhalten
Lohnsteuer: Übernahme der Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium
Sofern Arbeitgeber Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium übernehmen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen steuerfrei gewährt werden können. Das Bundesfinanzministerium hat diese Frage nunmehr in einem aktuellen Schreiben beantwortet. Studiengebühren, die der Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers übernimmt, sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Steuerfrei ist die Übernahme