Praxisfälle, die keine regelmäßige Arbeitsstätte begründen
Arbeitnehmer können - wenn überhaupt - nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Diese neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wendet die Verwaltung in allen offenen Fällen an. In einer aktuellen Verfügung veranschaulichen die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster anhand zahlreicher Beispiele, wie die regelmäßige Arbeitsstätte nach der neuen Rechtsauffassung zu ermitteln ist.
Nachfolgend zwei Beispiele, in denen ein Arbeitnehmer
Auch nebenberufliche Tätigkeit für eigenen Arbeitgeber kann steuerfrei sein
Wer beispielsweise als Ausbilder, Erzieher oder Betreuer im Dienst einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisation nebenberuflich tätig ist, erhält unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag von 2.100 EUR jährlich. Dabei kann auch eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber steuerbegünstigt sein, wie das Finanzgericht Düsseldorf aktuell entschieden hat.
Im Streitfall beschäftigte eine steuerbefreite Kö
