Diesel-Pkw: Nachrüsten mit Partikelfiltern wird in 2012 gefördert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass es für die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw im Jahr 2012 (wieder) einen staatlichen Zuschuss von 330 EUR gibt.
Förderfähig ist die Nachrüstung in Pkw, die erstmalig vor dem 1.1.2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17.12.2009. Der Partikelfilter muss im Jahr 2012 eingebaut werden. Zuvor durchgeführte
Elterngeld: Einmalige Einnahmen und Tantiemen bleiben außen vor
Das 13. Monatsgehalt und Tantiemen sind nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen.
Nach Ansicht der Richter prägen einmalige Einnahmen (z.B. 13. und 14. Monatsgehälter, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Erfolgsbeteiligungen) die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nicht mit der gleichen Nachhaltigkeit, wie die monatlichen Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit. Infolgedessen sei es
Kostenlose Broschüre zur Künstlersozialversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre zur Künstlersozialversicherung herausgegeben. Die Broschüre, die unter www.iww.de/sl140 kostenlos heruntergeladen werden kann, beantwortet als ein Ratgeber für Versicherte, Verwerter und Interessierte wichtige Fragen und fasst die jüngsten Neuregelungen zusammen.
Zum Hintergrund
Über die Künstlersozialversicherung erhalten über 170.000 selbstständige Künstler und Publizisten
Verzugszinsen
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.
Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2012 bis zum 1.7.2012 beträgt 0,12 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:
für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 5,12 Prozent
für einen grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag (§ 497 Abs. 1 BGB, § 503 BGB): 2
Steuertermine im Monat Mai 2012
Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.5.2012.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.5.2012.
Gewerbesteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.5.2012.
Grundsteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.5.2012.
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Hinweis: Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von
