Kein automatischer Altersentlastungsbetrag auf Kapitalerträge
Erzielt ein Steuerpflichtiger neben der Rente ausschließlich Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterlegen haben, wird ein steuermindernder Altersentlastungsbetrag nicht gewährt. Diese Rechtsauffassung hat das Finanzgericht Münster aktuell bestätigt.
Hinweis: Erzielen Ruheständler neben ihrer Rente auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, kann die Beantragung einer Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung unter Umständen
