Ehrenamtliche Tätigkeit: Wird Neuregelung zur Steuerbefreiung entschärft?
Die für eine ehrenamtliche Tätigkeit erlangte Vergütung bleibt umsatzsteuerfrei, wenn sie entweder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder das Entgelt nur aus einem Auslagenersatz zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Hinsichtlich des Kriteriums der noch angemessenen Zeitentschädigung hat das Bundesfinanzministerium nun neue Abgrenzungsgrundsätze verfügt.
Nach der
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen in 2011: Mehrergebnis von fast 2 Mrd. EUR
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen haben in 2011 zu einem Mehrergebnis von fast 2 Mrd. EUR geführt. Dabei sind die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung in dieser Statistik noch nicht einmal enthalten.
Bei 1.937 eingesetzten Prüfern bedeutet dies ein durchschnittliches Mehrergebnis von knapp 1 Mio. EUR pro Prüfer.
