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Startklar für das Ende des Übergangszeitraums
Mit dem Ende des Übergangszeitraums wird es unweigerlich zu Hemmnissen für den Handel und für länderübergreifende Austauschmaßnahmen kommen. So macht die Europäische Union sich startklar für das Ende des Übergangszeitraums.
Wenn die Europäische Union und das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 zu einer umfassenden Partnerschaft gelangen, die alle in der politischen Erklärung vereinbarten Bereiche abdeckt, wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Besitzstand, dem Binnenmarkt und der Zollunion am Ende des Übergangszeitraums unweigerlich zu Hemmnissen für den Handel und für länderübergreifende Austauschmaßnahmen führen.
Unabhängig vom Verhandlungsergebnis wird es ab dem 1. Januar 2021 weitreichende Änderungen für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger geben. Da diese Veränderungen unvermeidbar sind, müssen die Interessenträger dafür sorgen, dass sie bereit sind.
Hierfür stellt die EU u. a. zwei hilfreiche Dokumente zum Download zur Verfügung:
Diese und weitere Informationen unter: Vorbereitungsmitteilungen
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