Grundsteuerreform

Grundsteuerreform: Neuer Wein in alten Schläuchen

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Der Gesetzgeber war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezwungen, die Grundsteuer neu zu regeln. Hierzu hat er ein neues Bewertungsmodell entwickelt (Bundes-Modell) und zusätzlich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Bewertungsregeln (Landes-Modell) aufzustellen.

Flankiert werden die Änderungen durch die Einführung einer erhöhten „Grundsteuer C“, die gegen Grundstücksspekulationen wirken soll. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Das Bundes-Modell sieht vor, dass der Wert des Grund und Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen.

Baden-Württemberg z. B. hat sich abweichend davon für ein Bodenwertmodell entschieden, das im Wesentlichen auf die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert und die Art der Nutzung abstellt.

Nach der Reform soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in Deutschland nicht steigen, allerdings sind Verschiebungen (einer zahlt mehr, ein anderer dafür weniger) zu erwarten.

Im abrufbaren Merkblatt, haben wir Ihnen die wesentlichen Informationen zusammengestellt.

Gerne können Sie uns zum Thema Grundsteuerreform unter grundsteuer@dhmp.de ansprechen und einen Termin mit uns vereinbaren.

Ihre Ansprechpartner

Gemeinsam Weiterdenken

dhmp Grundsteuer-Service:
Online-Auftragsformular

In Deutschland ist der Grundstückswert für alle ca. 36 Millionen Grundstücke neu zu berechnen.

Alle Grundeigentümer müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ beim Finanzamt einreichen.

Deutschlandweit gibt es allerdings nur ca. 90.000 Steuerberater. Allein aus diesem Umstand wird klar, dass die Steuerberater die Neubewertungen nicht vollumfänglich abwickeln können.

Die digitale Zusammenarbeit ist unerlässlich!

Der dhmp Grundsteuer-Service vereinfacht den Datenaustausch im Kontext der Grundsteuerreform.

Füllen Sie unser Online-Auftragsformular aus. Nach der Auftragserteilung erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang zum dhmp Grundsteuer-Mandantenportal.

Nutzen Sie unser umfangreiches Leistungsangebot, damit wir der Finanzverwaltung Ihre Erklärung digital übermitteln können.

Online-auftragsformular

Im Lauf des Jahres 2022 müssen Grundstücksbesitzer eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ für jedes ihrer Grundstücke abgeben. Die Aufforderung dazu sollte Ende März öffentlich bekannt gegeben werden.

Die elektronische Übermittlung der Daten wird ab dem 1.7.2022 möglich sein – über die Steuerplattform Elster. Nach jetzigem Stand läuft dann die Abgabefrist bis 31.10.2022. Das sind lediglich 4 Monate, ein sehr kurzer Zeitraum für die Vielzahl an Erklärungen.

Nur gemeinsam können wir diese meistern. Hierzu stellen wir für unseren Mandanten eine Software-Lösung bereit, in der Sie die benötigten Informationen eintragen können.

Die Software leitet Sie durch gezielte Fragen – die wir Ihnen auch persönlich stellen müssten – durch das Labyrinth.

Auf Basis der von Ihnen vorerfassten Informationen, plausibilisieren wir die Erklärung und übermitteln diese an die zuständige Behörde.

Für punktuelle Rechtsfragen oder bei Fragen zum Umgang mit der Software, stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.

Zusammen meistern wir auch diese Veränderung.

Bei Fragen können Sie sich gerne unter grundsteuer@dhmp.de an uns wenden.

  • Zugang zu unserem Grundsteuer-Mandantenportal 
  • Plausibilitätsprüfung Ihrer erfassten Angaben 
  • Erstellung der Feststellungserklärung Grundsteuer 
  • Elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung  
  • Zentraler Ansprechpartner für die Finanzverwaltung 
  • Bescheidprüfung  
  • Vorhaltung der Software mit Ihren Daten bis zur nächsten Hauptfeststellung in 7 Jahren 
  • Software-Hotline bis zu 30 Minuten  

Pauschalhonorar gemäß § 4 Abs. 1 StBVV:
250,- Euro zzgl. 19 % MwSt Grundgebühr pro Grundstück 

Darüberhinausgehende Leistungen durch unsere Grundsteuer-Spezialisten, wie z. B. Anfragen zu Ihren Grundstücken oder wenn sich im Rahmen der Plausibilitätsprüfung notwendige Korrekturen und Ergänzungen Ihrer Daten ergeben, berechnen wir mit 50,- Euro zzgl. 19 % MwSt für je angefangene 15 Minuten.