Im Anschlussprogramm an die Soforthilfe Corona hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe Corona beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).
Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich! – Dennoch wollen wir Sie mit dem beigefügten Merkblatt zum Förderprogramm informieren, damit Sie gut gerüstet sind.
Als weiteres Förderprogramm sieht die Landesregierung eine Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg vor:
Gefördert werden in Abhängigkeit des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bis zu
- 3.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Betriebe sowie
- 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für drei Monate der antragsberechtigten Betriebe.
Die Förderung wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Auch hier ist die Antragstellung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich! – Antragsstellung wohl ab Mittwoch 01.07.
Analog zum Verfahren bei der bisherigen Soforthilfe soll diese Antragstellung über die Industrie- und Handelskammern und die Auszahlung durch die L-Bank erfolgen.
Aktuelle Informationen und Neuigkeiten finden Sie unter: www.dhmp.de/ueber-dhmp/aktuelles.