Sie erhalten einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss zu bezahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Ab 2022 gilt dies auch für Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die vor dem 01. Januar 2019 abgeschossen wurden.

Der Countdown läuft: Bestehende Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersvorsorge sind ab 2022 zuschusspflichtig!

Das Thema ist komplex und es ist nicht mehr viel Zeit, da ab dem 01. Januar 2022 auch ältere Entgeltumwandlungen zuschusspflichtig sind.

Höchste Zeit, sich mit den wichtigsten Fragestellungen rund um das Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auseinanderzusetzen.

Live-Webinar Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Donnerstag, 15. Juli 2021, ab 10:30 bis 11:30 Uhr

Zur Anmeldung

Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Programm
Wir betrachten das Thema aus arbeitsrechtlicher Perspektive, beleuchten die wichtigsten Aspekte, die aus dem Bereich Lohn & Gehalt zu berücksichtigen sind und berichten Ihnen, wie wir bei dhmp das Thema angegangen sind.

Freuen Sie sich auf einen praxisnahen Themenüberblick mit unseren Experten.

Sprecher
Antje Reinicke, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schindhelm Pfisterer und Kollegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Christina Nobbe und David Gros, Geschäftsführung
dhmp Personalmanagement und Beratung GmbH

Sollten Sie zum oben angegebenen Termin nicht teilnehmen können, senden wir Ihnen gerne einen Link zur Aufzeichnung des Webinars zu. Als angemeldeter Teilnehmer erhalten Sie diese Mitteilung wenige Tage nach dem Webinar automatisch.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die o. g. E-Mail an uns wenden.

Quelle

dhmp Personal
28.06.2021

info@dhmp-personal.de

1 Min.
Lesedauer vor 3 Jahren veröffentlicht

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