Vernichtung von Belegen
Die Digitalisierung von Belegen wird besonders sinnvoll, wenn die Originalbelege in Papierform anschließend vernichtet werden können. Die Vorschriften der GoBD müssen dabei beachtet werden, insbesondere in Bezug auf die Verfahrensdokumentation. Diese dokumentiert alle Schritte des ersetzenden Scannens im Unternehmen, um die digitale Buchhaltung prüfbar und nachvollziehbar zu machen. Die Vernichtung der Dokumente darf erst nach Abschluss aller in der Verfahrensdokumentation festgelegten Schritte erfolgen und nur, wenn keine rechtlichen oder vertraglichen Pflichten zur analogen Aufbewahrung der Originaldokumente bestehen.
Der rechtliche Rahmen für die Verwendung von digitalen Belegen mag auf den ersten Blick komplex erscheinen. Bei genauer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass die Vorgaben klar definiert sind. Der digitale Beleg ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung eines Unternehmens und unverzichtbar für die digitale Buchhaltung. Um von der analogen zur digitalen Belegverwaltung zu wechseln, bedarf es lediglich einer gründlichen Einarbeitung in die gesetzlichen Vorschriften.