Download: Merkblatt Fernverkauf
Ebenfalls zum 01.07.2021 wird bei bestimmten Warenlieferungen durch einen Unternehmer über eine elektronische Schnittstelle (z. B. elektronischer Marktplatz) der Betreiber der elektronischen Schnittstelle Steuerschuldner für die im Gemeinschaftsgebiet für diese Lieferungen anfallende Umsatzsteuer, da eine Lieferkette „Unternehmer an Betreiber der elektronischen Schnittstelle sowie Betreiber der elektronischen Schnittstelle an Nichtunternehmer“ fingiert wird. Die bisherige sog. Mini-One-Stop-Shop-Regelung (MOSS) wurde auf einen sog. One-Stop-Shop (OSS) erweitert, der in 3 Arten vorkommt (Nicht-EU-OSS, EU-OSS, Import-OSS).
Download: Merkblatt OSS-Verfahren
Das BMF hat zu den Neuregelungen mit Einführungsschreiben vom 01.04.2021 Stellung genommen.
Einen Überblick können Sie sich über folgendes Video und die dazugehörende Präsentation verschaffen:
Link zum Video
Download:Präsentation MwST-Digitalpaket
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