Mit unserer Personalverwaltungssoftware dhmp smartHR können Sie nun auch einfach und schnell die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Ihrer Mitarbeiter abrufen. Sie erhalten die Rückmeldung von der Krankenkasse ebenfalls direkt über die Abwesenheitsverwaltung in dhmp smartHR.

Bereits zum 01.01.2023 wurde die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform für den Arbeitgeber durch einen elektronischen Abruf bei der Krankenkasse ersetzt. Wird ein Mitarbeiter von einem Arzt krankgeschrieben, übermittelt diese die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse. Dort muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aktiv abrufen.

Bei durchschnittlich 15 Kranktagen pro Mitarbeiter im Jahr 2022 und bereits durchschnittlichen 10 Krankheitstage im ersten Halbjahr 2023 entsteht so für Arbeitgeber ein erheblicher Aufwand.

Durch die Integration der eAU Abfrage in unsere Personalverwaltungssoftware dhmp SmartHR können wir hierzu nun eine schnelle und einfache Möglichkeit anbieten. Außerdem erhalten Sie die jeweilige Rückmeldung der Krankenkasse direkt in der Abwesenheitsverwaltung und haben dort eine Übersicht darüber welche Krankmeldungen durch die Krankenkasse bestätigt wurden.

Weitere Informationen zu dhmp smartHR finden Sie unter folgendem Link: https://www.dhmp.de/wp-content/uploads/2022-dhmp-smart-HR.pdf

Haben wir Interesse geweckt? Sprechen Sie uns gerne an.

1 Min.
Lesedauer vor 4 Monaten veröffentlicht

Verwandte Themen