Für gemischt genutzte Gegenstände (teils unternehmerisch, teils privat genutzt) ist gegenüber dem Finanzamt eine Zuordnungsentscheidung zu treffen.

Nur wenn die Zuordnung zu 100% zum Unternehmensvermögen möglich ist und dem Finanzamt bis zum 31.10.2022 mitgeteilt wurde, ist auch der volle Vorsteuerabzug möglich.

Betroffen sind hiervon vor allem Photovoltaikanlagen, deren Strom selbst genutzt und der Überschuss eingespeist wird, aber auch Immobilien, die teilweise umsatzsteuerpflichtig vermietet und selbstgenutzt sind.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, falls Sie eine Photovoltaikanlage oder eine gemischt genutzte Immobilie in 2021 erworben haben und gegenüber dem Finanzamt noch nicht tätig waren.

Quelle

dhmp
27.07.2022

info@dhmp.de

1 Min.
Lesedauer vor 2 Jahren veröffentlicht

Verwandte Themen