Arbeitgeber sollen die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro – ab dem 26. Oktober 2022 bis Ende Dezember 2024 – zu zahlen.

Inflationsausgleichsprämie: Was Sie jetzt wissen müssen

Die stetig steigende Inflation stellt uns alle vor Herausforderungen. Der Gesetzgeber hat mit § 3 Nr. 11c EStG nun eine Möglichkeit geschaffen, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in dieser schwierigen Zeit mit einer steuerfreien Sonderzahlung „zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ unterstützen können. Diese Sonderzahlung bleibt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. SvEV zudem beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Folgende Punkte sind Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Inflationsausgleichsprämie:

  • Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Eine Entgeltumwandlung von laufenden Bezügen ist nicht möglich. Ebenso darf keine Einmalzahlung, für die ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht, dafür entfallen.
  • Die Inflationsausgleichsprämie kann vom 26.10.2022 – 31.12.2024 bezahlt werden. In diesem Zeitraum muss dem Mitarbeiter die Zahlung auch zufließen.
  • Der Höchstbetrag beträgt für den gesamten Zeitraum 3.000 EUR, die Zahlung kann auch in Teilzahlungen erfolgen.
  • Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie muss im Lohnkonto dokumentiert werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, unterliegt die Inflationsausgleichsprämie nicht dem Progressionsvorbehalt und demnach ist diese auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.

Die Inflationsausgleichsprämie kann sowohl als Barlohn als auch als Sachlohn gewährt werden.

Für Sie kompakt zusammengefasst:

aktuelle Neuregelungen 2022/2023

Bei Fragen können Sie sich  auch gerne unter der o. g. E-Mail an uns wenden und einen persönlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Alle Angaben in dieser Information haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Quelle

dhmp
27.10.2022

info@dhmp.de

 

1 Min.
Lesedauer vor 1 Jahr veröffentlicht

Verwandte Themen