Überblick über wichtigsten steuerlichen Aspekte Ihrer eigenen Photovoltaikanlage

Anschaffung Ihrer privaten Photovoltaikanlage ab 2023

Für die Lieferung und Installation kleiner Photovoltaikanlagen soll ab 2023 ein sog. Nullsteuersatz gelten. Das zugrundeliegende Jahressteuergesetz 2022 ist zwar noch nicht verabschiedet, aber wenn Sie den Erwerb einer Anlage noch im Jahr 2022 planen, sollten Sie die Neuerungen und Vorteile jetzt schon kennen.

Was war bisher steuerlich zu beachten?

Bisher konnten Sie sich als Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer von 19 % aus dem Kaufpreis nur dann als Vorsteuer erstatten lassen, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben. Dann waren Sie aber mindestens fünf Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden und mussten entsprechend Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Was bedeutet der Nullsteuersatz jetzt für Sie?

Nullsteuersatz bedeutet nun, dass Ihnen der Lieferant bzw. Installateur der Anlage keine Steuer in Rechnung stellt, so dass es für Sie auch keines Vorsteuerabzugs und keiner Option zur Regelbesteuerung mehr bedarf. Die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen sollen ebenfalls einkommensteuerfrei werden – und zwar unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms.

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Beachten Sie auch die einkommenssteuerlichen Änderungen

Neu eingeführt werden soll eine Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt. Bei einer Solaranlage auf Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze für eine Ertragssteuerbefreiung bei einer Bruttonennleistung von 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Förderung von Photovoltaikanlagen ab 2023

Wichtige Informationen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und zur Inflationsausgleichprämie

aktuelle Neuregelungen 2022/2023

Bei Fragen können Sie sich  auch gerne unter der o. g. E-Mail an uns wenden und einen persönlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Alle Angaben in dieser Information haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Quelle

dhmp
04.11.2022

info@dhmp.de

 

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Lesedauer vor 1 Jahr veröffentlicht

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