Nachhaltigkeit ist das Thema der Stunde.
Das merken Sie als Unternehmen zunehmend im Rahmen der Beziehungen zu Kunden, zu Lieferanten, aber auch zu Kapitalgebern.

Durch die jüngsten gesetzlichen Änderungen – insbesondere durch die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie, der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – treffen die Pflichten zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten erstmals auch mittlere und größere mittelständische Unternehmen.

Sie fragen sich, ob Sie auch davon betroffen sind?

Dies ist der Fall, wenn Ihr Unternehmen in der Form einer Kapitalgesellschaft oder haftungsbeschränkten Personengesellschaft betrieben wird und Sie zwei der drei nachfolgenden Kriterien überschreiten:

  • € 20 Mio. Bilanzsumme
  • € 40 Mio. Umsatzerlöse
  • 250 Arbeitnehmer

Auch Konzerne werden nach diesen Kriterien (konsolidierte Betrachtung) zu einer konzernweiten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Update Februar 2024: Eine EU-Richtlinie sieht eine Anhebung der Größenkriterien um 25% vor, so dass sich voraussichtlich die Grenzen für die Bilanzsumme auf € 25 Mio. und für die Umsatzerlöse auf € 50 Mio. erhöhen. Eine Umsetzung in deutsches Recht ist bisher allerdings noch nicht erfolgt.

Sind Sie betroffen?

Dann kümmern Sie sich besser früher als später um die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bereits im Geschäftsjahr 2026 ist über das Geschäftsjahr 2025 ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen – was entsprechende Analysen und Prozesse voraussetzt.

dhmp Leistungsspektrum

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bei Fragen können Sie sich gerne unter der o. g. E-Mail an uns wenden.

Quelle

dhmp
11.04.2023

info@dhmp.de

 

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Lesedauer vor 1 Jahr veröffentlicht

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