Der Gesetzgeber war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezwungen, die Grundsteuer neu zu regeln. Hierzu hat er ein neues Bewertungsmodell entwickelt (Bundes-Modell) und zusätzlich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Bewertungsregeln (Landes-Modell) aufzustellen.
Flankiert werden die Änderungen durch die Einführung einer erhöhten „Grundsteuer C“, die gegen Grundstücksspekulationen wirken soll. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Das Bundes-Modell sieht vor, dass der Wert des Grund und Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen.
Baden-Württemberg z. B. hat sich abweichend davon für ein Bodenwertmodell entschieden, das im Wesentlichen auf die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert und die Art der Nutzung abstellt.
Nach der Reform soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in Deutschland nicht steigen, allerdings sind Verschiebungen (einer zahlt mehr, ein anderer dafür weniger) zu erwarten.
Im abrufbaren Merkblatt, haben wir Ihnen die wesentlichen Informationen zusammengestellt.
Gerne können Sie uns zum Thema Grundsteuerreform unter grundsteuer@dhmp.de ansprechen und einen Termin mit uns vereinbaren.