Genaue Regelungen bezüglich Teilzeitbeschäftigungen finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (kurz: TzBfG) wieder. Das Ziel des TzBfG ist es, die „Teilzeitarbeit zu fördern“ sowie „die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“. Laut dem Gesetzestext handelt es sich bei einem Teilzeitbeschäftigten um einen „Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers“. Einen Anspruch auf eine entsprechende, unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit hat jeder Mitarbeiter, der länger als sechs Monate in einem Betrieb mit über 15 Arbeitnehmern arbeitet. Nach einer Beantragung muss der Arbeitgeber mit dem Beschäftigten eine Vereinbarung über die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit treffen. Er darf den Antrag nur ablehnen oder abändern, wenn der Bitte betriebliche Gründe entgegenstehen. Andernfalls ist er dazu verpflichtet, dem Ersuchen des Mitarbeiters zuzustimmen. Arbeitnehmer können auch direkt bei der Antragstellung die Reduzierung der Arbeitszeit auf einen bestimmten Zeitraum befristen. In diesem Fall muss der Betrieb allerdings mindestens 45 Personen beschäftigen.
Mehr Zeit für Dinge außerhalb des Berufs
Der grundlegende Gedanke bei einer Teilzeitbeschäftigung ist es, abseits der Arbeit mehr Zeit für andere Angelegenheiten zu haben. Mit diesem Beweggrund gehen auch die fundamentalen Vorteile der Teilzeitarbeit einher: So können beispielsweise über eine Verringerung der Arbeitszeit Beruf und Familie besser in Einklang gebracht werden. Vielen Müttern und Vätern ist es auf diese Weise möglich, sich noch zusätzlich um Kinder und Haushalt zu kümmern. Die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit kann jedoch auch gesundheitliche Gründe haben. Teilzeitbeschäftigte sind in der Lage, mehr auf sich selbst zu achten und die erlangte Freizeit für die Steigerung des eigenen Wohlbefindens zu nutzen. Die Verbesserung der Work-Life-Balance spielt bei diesen Aspekten also eine besondere Rolle. Abgesehen davon kann die Teilzeitarbeit allerdings auch zur Intensivierung der nebenberuflichen Anstrengungen dienen. Beispielsweise können Arbeitnehmer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung dem Aufbau eines eigenen Unternehmens nachgehen. Alles in allem bietet somit die Verringerung der Arbeitszeit den großen Vorteil, sich mehr für seine persönlichen Interessen einsetzen zu können.
Die sogenannte „Teilzeitfalle“
Neben den Vorteilen, birgt die Teilzeitarbeit ebenso gewisse Nachteile und Risiken. So hat ein Arbeitnehmer zwar einen Anspruch auf die Verringerung der Arbeitszeit, jedoch kein Recht auf eine abermalige Erhöhung der Arbeitszeit. Geht man also eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung ein, kann die Rückkehr zu einer Vollzeitstelle durchaus problematisch werden. Sieht der Arbeitgeber keinen Bedarf, die Arbeitszeit des Mitarbeiters wieder auf das vorherige Niveau zu heben, muss der Arbeitnehmer weiterhin in seinem Teilzeitjob verweilen. Mit der reduzierten Arbeitszeit ist jedoch auch ein gemindertes Einkommen verbunden, welches möglicherweise auf Dauer nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht. Dieses Problem wird die „Teilzeitfalle“ genannt. Arbeitnehmer sind demnach langfristig in einer Teilzeitbeschäftigung „gefangen“ und allmählich von der Armut bedroht. Darüber hinaus ist die Teilzeitarbeit hinderlich für die Karriere. Wer im Beruf aufsteigen möchte, muss vollen Einsatz bringen und sich beweisen können. Teilzeitbeschäftigte sind hingegen weniger verfügbar und bleiben dadurch eher im Hintergrund.
Flexibilität für den Arbeitgeber
Es haben nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber Vorteile aus einer Teilzeitbeschäftigung. Je nach Auftragslage, kann die Teilzeitarbeit den Unternehmen dabei behilflich sein, die personellen Ressourcen besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Herrscht beispielsweise aktuell eine Flaute bei der Nachfrage, lassen sich über Teilzeitbeschäftigungen Kosten einsparen. Allgemein kann mittels Teilzeitmodellen besser auf wirtschaftliche Schwankungen reagiert und der Personaleinsatz entsprechend reguliert werden. Nach Angaben des Blogs „Sage“ soll die Teilzeitarbeit ebenfalls zu einer gesteigerten Produktivität und zu geringeren Ausfällen der Mitarbeiter führen. Die kürzeren Arbeitszeiten würden demnach die Motivation erhöhen und die Beschäftigten weniger ermüden.
Höhere Verwaltungskosten für Unternehmen
Als Nachteil für den Arbeitgeber führt „Sage“ eine Erhöhung der Kosten pro Arbeitsstelle auf. Aus Sicht der Verwaltung soll sich die Steuerung von zwei Halbtagsbeschäftigten aufwändiger gestalten als die einer Vollzeitkraft. Dies würde unter anderem daran liegen, dass sich die Arbeitsplatzkosten und die Aufwendungen der Administration erhöhen. Zum Beispiel müssen in der Lohnbuchhaltung gleich zwei Vorgänge für die Teilzeitbeschäftigten vollzogen werden. Nach Informationen von „Sage“ sollen sich die gesteigerten Kosten der Teilzeitarbeit allerdings binnen eines Jahres wieder amortisieren.